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Steuertipp 2009: Kinderbetreuungskosten durch Opa und Oma steuerlich absetzbar

Erstmals im Jahr 2009 können Kinderbetreuungskosten von bis zu € 2.300,—(pro Jahr und Kind unter 10 Jahren) als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich abgesetzt werden. Das schöne ist: sogar Oma und Opa sind absetzbar!

Denn neben den klassischen Kinderbetreuungsmodellen wie Kindergarten, Tagesmutter oder Hort sind auch Honorarnoten von Verwandten absetzbar. Vorraussetzung ist, dass Opas, Omas, Onkel oder Tanten nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen und im Rahmen eines 8-stündigen Kurses zu „pädagogisch qualifizierten Personen“ ausgebildet wurden. Der Kurs kann noch bis Ende Dezember 2009 nachgeholt werden, um die Kosten für das ganze Jahr 2009 geltend zu machen.

Was ist eine pädagogisch ausgebildete Person? Die Antwort darauf finden beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Weiter Infos zu den Ausbildungen für Opa und Oma finden Sie unter ABC-Kinderbetreuung

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